Ärzte & Mediziner — Steuerberatung mit Branchenkenntnis

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Betreuung von Ärztinnen und Ärzten in allen Berufsphasen – vom Assistenzarzt über den niedergelassenen Facharzt bis zur Praxisabgabe. Wir kennen die besonderen steuerlichen Anforderungen des Medizinbereichs aus jahrelanger Praxiserfahrung.

Angestellte Ärzte & Berufseinsteiger

Vom Studium bis zum Facharzt

Spätestens mit dem Eintritt in die Assistenzarztstelle lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Häufig ergeben sich Erstattungen im vierstelligen Bereich – rückwirkend für mehrere Jahre.

Studienkosten & Promotionsausgaben

Im ersten Jahr der ärztlichen Tätigkeit können die Studienkosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Kosten der Doktorarbeit während der Facharztausbildung. Wir prüfen, ob sich eine nachträgliche Erklärung für zurückliegende Jahre für Sie auszahlt.

Werbungskosten Assistenz- & Facharzt

Fortbildungskosten, Fachliteratur, Berufskleidung, Kongressgebühren, Pendlerpauschale, doppelte Haushaltsführung – viele Aufwendungen angestellter Ärzte sind absetzbar und werden oft nicht vollständig genutzt. Wir stellen sicher, dass nichts verschenkt wird.

Liquidationseinkünfte & Nebentätigkeiten

Bereitschaftsdienstvergütungen, Liquidationseinnahmen als Oberarzt oder Chefarzt, Gutachterhonorar, Vortragshonorare – diese Einkommensquellen müssen steuerlich sauber von den nichtselbständigen Einkünften abgegrenzt und korrekt erklärt werden.

Praxisgründung & Niederlassung

Die eigene Praxis steuerlich richtig aufstellen

Die Niederlassung ist ein unternehmerischer Schritt mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Eine sorgfältige Planung vor Beginn spart langfristig viel Geld und vermeidet spätere Korrekturen.

Rechtsformwahl & Praxisstruktur

Einzel-Praxis, BAG (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) oder MVZ – jede Struktur hat steuerliche und haftungsrechtliche Vor- und Nachteile. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen die für Sie passende Lösung vor der Gründung.

Investitionsplanung & Fördermöglichkeiten

Praxisausstattung, medizinische Geräte, Umbaukosten – wir planen Investitionen steuerlich optimal – mit Investitionsabzugsbeträgen (IAB), Sonderabschreibungen und gezieltem Abschreibungsmanagement. Auch öffentliche Förderprogramme für Landarztstellen und unterversorgte Gebiete behalten wir im Blick.

Umsatzsteuer in der Arztpraxis

Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei – aber nicht alle ärztlichen Leistungen fallen darunter. Gutachten, Atteste, Schönheitschirurgie oder IGeL-Leistungen können umsatzsteuerpflichtig sein. Wir sortieren das sauber – damit keine Fehler bei Vorsteuerabzug und Steuerpflicht entstehen.

Laufende Praxisbetreuung

Alles aus einer Hand

Wir begleiten Praxen aller Fachrichtungen im laufenden Betrieb – so dass Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können, während wir die Zahlen im Griff behalten.

Finanzbuchhaltung & BWA

Monatliche Buchführung, USt-Voranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen – zeitnah, digital und übersichtlich. Die BWA ist auch Grundlage für Bankgespräche und Liquiditätsplanung in der Praxis.

Lohnabrechnung Praxispersonal

MFA, Azubis, Minijobber, Reinigungskräfte – wir erstellen alle Lohn- und Gehaltsabrechnungen rechtssicher und pünktlich, inklusive aller Sozialversicherungs- und Lohnsteueranmeldungen.

Jahresabschluss & Steuererklärungen

EÜR oder Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer – alle Erklärungen werden koordiniert erstellt und eingereicht. Gleichzeitig bearbeiten wir die persönliche Einkommensteuererklärung des Praxisinhabers.

Praxisabgabe & Nachfolge

Den Praxisverkauf steuerlich optimal gestalten

Ein Praxisverkauf ist häufig die größte Vermögenstransaktion im Leben eines Arztes. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns entscheidet maßgeblich darüber, wie viel davon netto übrig bleibt.

Veräußerungsgewinn & Steuerbegünstigung

Der Veräußerungsgewinn ist nach §§ 16, 34 EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt – entweder durch den Freibetrag (bis zu 45.000 €) oder durch den halben Steuersatz. Wir planen die Praxisabgabe frühzeitig, damit die Begünstigungen vollständig genutzt werden können.

Übergabe an Nachfolger

Ob entgeltliche Übergabe, Schenkung an Familienmitglieder oder stufenweise Beteiligung eines Übernehmers: Wir gestalten den Prozess steuerlich so, dass möglichst wenig Steuern auf den Wert der aufgebauten Praxis anfallen.

Privatvermögen & Altersvorsorge

Vermögensaufbau neben der Praxis

Viele Ärzte bauen parallel zur Praxis privates Vermögen auf. Wir bringen Praxis und Privatvermögen steuerlich sauber zusammen und gestalten die Gesamtstruktur optimal.

Versorgungswerk & private Altersvorsorge

Pflichtbeiträge zum ärztlichen Versorgungswerk sind Sonderausgaben – zusätzliche Vorsorge über Rürup-Renten, betriebliche Altersvorsorge oder Immobilien kann sinnvoll sein. Wir bewerten die Optionen steuerlich und helfen, die richtige Strategie zu wählen.

Immobilien als Kapitalanlage

Ärzte investieren häufig in Immobilien – als Kapitalanlage, zur Altersvorsorge oder über eine Immobilien-GmbH. Wir begleiten Kauf, Vermietung und Verkauf steuerlich und stimmen die Immobilieneinkünfte mit der Praxissphäre sauber aufeinander ab.

Holding-Struktur für Ärzte

Eine Holding-Struktur kann für Ärzte mit Praxis-GmbH oder MVZ attraktiv sein, um Gewinne steuergünstig zu thesaurieren und für Immobilieninvestitionen oder Kapitalanlagen zu nutzen. Wir bauen solche Strukturen auf – mit eigener Praxiserfahrung als GmbH-Inhaber mit Holding.

Kontakt

Spezialisierte Beratung für Mediziner

Ob Berufseinsteiger, niedergelassener Arzt oder kurz vor der Praxisabgabe – sprechen Sie uns an. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei.