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  • Erstellungsdatum 12. September 2017
  • Zuletzt aktualisiert 12. September 2017

Lastschrift Finanzamt Rheinland-Pfalz

Hinweise zum Lastschrifteinzugsverfahren

Die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahren
Mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie keine Frist mehr versäumen und riskieren auch keine Säumniszuschläge. Sie ersparen sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerruflich und völlig risikofrei. Außerdem tragen Sie dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

So können Sie mitmachen

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Festsetzungs-Finanzamt. Verwenden Sie dazu diesen Vordruck. Sie enthalten alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben.

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift.
Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck bitte rechtzeitig, das heißt vor Fälligkeit der Steuerbeträge bei Ihrem Finanzamt oder bei mir ein.