Ärzte / Mediziner

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt bei den Medizinern. Auf Grund familiärer Verbindungen in den Bereich besitze ich hier ein besonderes Fachwissen und kenne die Besonderheiten dieser Branche. Dabei ist es für mich unerheblich, ob Sie noch Medizinstudent, Assistenzarzt, Facharzt oder bereits ein niedergelassener Arzt sind.

Student

Ein Medizinstudium ist mit erheblichen Ausgaben wie Miete, Studiengebühren, Laptop, Bücher usw. verbunden. Oft kann die Abgabe einer Steuererklärung bereits im Studium Sinn machen um die Kosten geltend zu machen. Hierbei spielt es eine entscheidende Rolle, ob und wie Sie nebenher arbeiten. Ich kann Ihnen gern den Vorteil von einem Minijob zu einem Teilzeitjob als Anstellungsverhältnis aufzeigen. 

Da oft vor dem Medizinstudium eine Ausbildung absolviert wurde um die Wartesemester zu verringern, kann das Medizinstudium ein "Zweitstudium" im Sinne des Steuergesetzes darstellen. Dadurch können die Kosten im größerem Umfang als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden. Im Einzelnen können Sie Arbeitsmittel, Ihr Arbeitszimmer, Fahrtkosten, einen Zweithaushalt oder Seminare und Studienfahrten geltend machen. Gern prüfe ich für Sie kostenlos, ob es Sinn macht bereits im Studium eine Steuererklärung abzugeben.

Assistenzarzt

Spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben als Assistenzarzt macht es Sinn eine Steuerklärung abzugeben. Hierbei ist es nicht entscheidend, ob das Studium ein Zweit- oder Erststudium dargestellt hat. Es kann auch noch für Vorjahre geprüft werden, ob die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll ist. Unter Umständen kann für 7 Jahre vorher die Steuererklärung noch angefertigt werden.

Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit als Assistenzarzt können Sie die Studienkosten voll ansetzen. Nicht selten wird in der Facharztausbildung noch die Doktorarbeit nebenher angefertigt. Daneben werden an einigen Fortbildungen teilgenommen. Als dies sind Kosten die Sie entsprechend als Werbungskosten in der Steuererklärung gelten machen können. Als Assistenzarzt können Sie im Schnitt auch mehrere Tausend Euro als Steuererstattung erwarten.

Auf meiner Seite Downloads können Sie sich gern die Checkliste für Ärzte herunterladen, damit Sie bereits unterjährig im Blick haben, was für Ihre Steuererklärung relevant ist. Am besten heften Sie Ihre Unterlagen bereits zeitnah in einem Steuerordner separat ab.