Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Solo-Selbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit einem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 EUR beantragen.

Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen müssen, wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiterhin Speisen außer Haus verkaufen.

Damit sollen die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen vom Bund für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden (s. auch den  Bund-Länder-Beschlüsse v. 28.10.2020 im Wortlaut). Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. EUR haben und aus den bestehenden Mitteln finanziert, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind.


Quelle: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/corona-wirtschaftshilfen-fuer-den-november_168_529058.html