GWG – Aktuelle Grenzen und Praxistipps

Wer schon Arbeitsmittel wie Smartphones, Laptops oder Schreibtischstühle bei der Steuer abgesetzt hat, kennt das Problem. Sobald der Kaufpreis höher ist als 487,90 Euro (410 Euro netto), können Sie den Betrag nicht komplett in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt verlangt eine zeitanteilige Aufteilung über mehrere Jahre (Abschreibung). Das ist ärgerlich, denn das Geld ist schließlich schon ausgegeben und die nächste Neuanschaffung ist kürzer als die Abschreibungsdauer.

 

Die gute Nachricht

Ab 2018 steigt die Abschreibungsgrenze erheblich. Dann können Sie solche Arbeitsmittel bis zu 952 Euro (800 Euro netto) sofort absetzen, folglich viele Laptops und sogar das neueste iPhone. Die Regel gilt für Selbstständige wie Arbeitnehmer. Es könnte sich also für Sie lohnen, Ihren neuen Laptop oder den neuen Schreibtisch erst im Januar 2018 anzuschaffen.