Union und SPD haben sich abschließend auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Homeoffice-Pauschale geeinigt. Das teilte ein Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag am Donnerstag mit.
Damit unterstütze die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zuhause, unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers, hieß es. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Obergrenze: 600 EUR
Die Pauschale soll demnach 600 EUR pro Jahr betragen. Bei einer Homeoffice-Pauschale von 5 EUR pro Tag wären dies 120 Tage. Die SPD-Seite hatte vor wenigen Tagen noch von 500 EUR gesprochen.
Verhältnis zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Fest steht demnach nun auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Pauschale in Höhe von 1.000 EUR wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. Wer besonders hohe Werbungskosten im Jahr hat, so dass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies geltend machen.
Die Regelung soll aufgrund der Corona-Pandemie zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein.
Keine großen Mehrkosten
Bundesfinanzminister Olaf Scholz erwartet keine großen Mehrkosten dadurch: „Das wird überschaubar sein“. Scholz verwies auf einen Einspareffekt an anderer Stelle, wenn Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten, etwa keine Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich mehr geltend machen könnten.
Keine großen Mehrkosten
Mit der Homeoffice-Pauschale fördere man Kosten wie beispielsweise für Strom, Telefon und Internet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. „Damit entlasten wir die, die in der Pandemie von zu Hause Enormes geleistet haben und richten das Steuerrecht konsequent auf die moderne Arbeitswelt aus.“ SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, nun könnten Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, einfacher ihre Kosten steuerlich geltend machen.
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/homeoffice-pauschale_168_531604.html