Das Jahressteuergesetz 2022 ändert mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht eine Vielzahl von Gesetzen.
Wir haben für Sie wichtige Änderungen und Ergänzungen, die durch das Jahressteuergesetz 2022 in Kraft treten, kompakt zusammengefasst. 📋✅
Homeoffice-Pauschale:
✅ für jeden Kalendertag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wird, kann ein Betrag von sechs Euro geltend gemacht werden ✅ ab 2023 maximal 1.260 Euro statt bisher 600 Euro ✅ 210 Homeoffice-Tage werden begünstigt
💡 Wichtig: Diese Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Rentenbeiträge:
✅ volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 (statt ab 2025) ✅ erste Schritt zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Renten ✅ an der zeitlichen Streckung bei der Besteuerung der Renten wird gearbeitet
Arbeitnehmerpauschbetrag:
✅ Das Finanzamt gewährt zur Abgeltung von Werbungskosten automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (Erhöhung um 30 Euro).
Sparer-Pauschbetrag:
✅ Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr
Ausbildungsfreibetrag:
✅ Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro
Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:
✅ Anhebung um 252 Euro auf nun 4.260 Euro
Wohnungsneubau:
✅ Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsneubau durch die Erhöhung des AfA-Satzes für Fertigstellungen ab 1. Juli 2023 von zwei auf drei Prozent ✅ Möglichkeit zur Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau wird reaktiviert und an bestimmte Effizienzvorgaben gekoppelt
Photovoltaik-Kleinanlagen:
✅ Freistellung von der Einkommen- und Mehrwertsteuer
📲 Einen vorherigen, ausführlichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.facebook.com/kanzleiwangler/posts/562220315904710
Kapitaleinkünfte:
✅ eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung in der Veranlagung ist ab jetzt gesetzlich möglich
🖥️ Weitere wichtige Änderungen im Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und weiteren Steuergesetzen finden Sie in diesem Beitrag:
📄 Die Pressemitteilung der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2022 mit kompakten Informationen können Sie hier lesen: