Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 12,41 Euro je Zeitstunde. In einem weiteren Schritt wird der Mindestlohn zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde erhöht.


Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Minijob- und Midijobgrenzen (Übergangsbereich).

Seit dem 01.10.2022 werden die Entgeltgrenzen für Minijobs und Midijobs dynamisch angepasst. Die Grenzen orientieren sich an der Höhe des Mindestlohns.


Mit einer Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 gelten somit folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Für den Minijob beträgt die neue Grenze 538 Euro, anstatt bisher 520 Euro.
  • Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 538,01 und 2.000 Euro, anstatt bisher 520,01 und 2.000 Euro.

Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 450,01 EUR und 520,00 EUR endet am 31.12.2023. Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig
Beschäftigte abgerechnet werden.