Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Inzwischen haben die Parteien ihre Wahlprogramme vorgelegt. Die Steuerpolitik spielt darin eine wichtige Rolle. Im folgenden eine Übersicht für Privatpersonen:
Familienförderung
CDU/CSU
Baukindergeld i.H.v. 1.200 Euro jährlich pro Kind über zehn Jahre, für Kaufverträge/Baugenehmigungen nach dem 01.07.2017, für Neu- und Bestandsbauten.
zweistufige Erhöhung des Kinderfreibetrags auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags und entsprechende Anhebung des Kindergelds (1. Stufe monatlich 25 Euro; 2. Stufe spätestens in darauffolgender Legislaturperiode).
SPD
Familientarif mit Kinderbonus statt Ehegattensplitting. Jedes Elternteil kann 150 Euro pro Kind von Steuerlast abziehen. Übertragung von 20.000 Euro zwischen den Ehepartnern. Bestandschutz für Ehegatten im bisherigen Splittingmodell.
Zusammenfassung von Kindergeld und Kinderzuschlag zum erweiterten Kindergeld.
Familienbaugeld für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum.
Die Grünen
Abschaffung des Ehegattensplittings und Übergang zur Individualbesteuerung. Bereits verheiratete/verpartnerte Paare haben Wahlrecht, einkommensunabhängige Kindergrundsicherung statt Kindergeld und Kinderfreibeträge.
FDP
Splittingverfahren bleibt bestehen; Anhebung der Kinderfreibeträge; Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag voll absetzbar; Abschaffung der Steuerklasse V.
Die LINKE
Ehegattensplitting ersetzen, nicht ausgeschöpftes steuerliches Existenzminium zwischen Eheleuten übertragbar.
Kindergeld auf 328 Euro erhöhen.
Abgeltungsteuer
CDU/CSU
Abschaffung, wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht. Übergang zu einer individuellen Besteuerung. Steuerlich vorbelastete Kapitalerträge sollen nicht benachteiligt werden.
SPD
Abschaffung.
Die Grünen
Abschaffung. Kapitalerträge sollen wieder dem normalen, persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
FDP
K.A.
Die LINKE
Abschaffung. Einschränkungen bei der Verrechnung von Verlusten dem Sparerpauschbetrag bleiben bestehen.
Einkommensteuertarif
CDU/CSU
Steuersenkungen für alle (15 Mrd. Euro durch die Einkommensteuer) / keine Steuererhöhungen / keine Steigerung der Steuerquote.
3. Tarifstufe erst bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 16.625 Euro statt 14.000 Euro.
Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem zvE von 60.000 Euro statt 54.000 Euro.
SPD
Steuerentlastung 10 Mrd. Euro. Keine Steuerentlastungen mit der Gießkanne. Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen, Familien und Alleinerziehende stehen im Vordergrund.
Entlastung durch Abschmelzung des Mittelstandsbauchs. Steuersatz von 42% ab einem zvE i.H.v. 60.000 Euro.
Weiterer linear/progressiver Anstieg des (Spitzen-)Steuersatzes bis auf 45% bei einem zvE i.H.v. 76.200 Euro.
Reichensteuersatz von 48% oberhalb einem zvE i.H.v. 250.000 Euro.
Ehegattensplitting (vgl. Familienförderung)
Die Grünen
Kleine, mittlere Einkommen durch Erhöhung des Grundfreibetrags entlasten
Spitzensteuersatz oberhalb von 100.000 Euro an zu versteuerndem Single-Einkommen erhöhen.
FDP
Einkommensteuersenkung für alle, Volumen 30 Mrd. Euro.
Belastungsgrenze für die direkten Steuern und Sozialabgaben von 50% in Grundgesetz verankern.
Tarif „nach rechts verschieben, Mittelstandsbauch abflachen.“
Dauerhafter Einstieg in eine regelmäßige Anpassung des Steuertarifs an die Inflation (Tarif „auf Räder stellen“).
Die LINKE
Entlastung für alle bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von bis zu 7.100 Euro (Steuerklasse 1).
Grundfreibetrag bis zu einem zvE von 12.600 Euro.
Spitzensteuersatz von 53% oberhalb eines zvE von 70.000 Euro.
Reichensteuer i.H.v. 60% oberhalb eines zvE von 260.533 Euro, 75% ab 1.000.000 Euro.
Solidaritäts-zuschlag
Vgl. Unternehmen Steuertarif
Quelle:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung_politik/Steuerpolitische-Eckpunkte-der-Wahlprogramme_168_421042.html?ecmId=23166&ecmUid=3802870&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2017-08-08%2FTop-News-Steuerpolitische-Eckpunkte-der-Wahlprogramme